Grundsätzlich ist eine völlig rissfreie Putzoberfläche nicht oder nur sehr bedingt herstellbar. Dies gilt insbesondere für mineralische Außenputze. Die Putznorm definiert deshalb, dass vereinzelte Haarrisse nicht zu bemängeln sind, da sie den technischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen.
Entscheidendes Kriterium zur Frage, ob Risse im Putz hinnehmbar sind, ist demnach also nicht das bloße Vorhandensein von Rissen, sondern die Frage ob Folgen der Risse für die geforderten optischen und technischen Funktionen des Putzes von Bedeutung sind. Vor der Beurteilung von Rissen ist zunächst immer die Frage zu klären, ob diese bereits ihren Endzustand erreicht haben oder ob weiterhin mit einer erheblichen Zunahme von Rissbildungen zu rechnen ist. Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn sich die Risse im Putzgrund fortsetzen und Rissbildung demnach nicht nur allein durch den Putz bedingt ist.
Die Begutachtung von Rissen setzt darum grundsätzlich die Ermittlung der Schadensursachen voraus. Bei Putzrissen, die nicht nur einen Schönheitsfehler darstellen, sind Schäden in der Bausubstanz vorprogrammiert. Deshalb sollte man die Risse im Untergrund frühzeitig erkennen und auf jeden Fall instand setzen.