Die Aufmaß- und Abrechnungsregeln für das Maler- und Lackiererhandwerk stellen aufgrund ihrer Komplexität oftmals ein wirres Labyrinth dar, bestehend aus Zweifel- und Streitfällen. Die Abrechnung nach bestimmten Regeln ist aus Gründen der Prüfbarkeit von Massenberechnungen unumgänglich.
Dieser prüfbar auszustellende Nachweis über die Art und den Umfang der ausgeführten Leistung ist der Rechnung bei Einheitspreisverträgen beizulegen. Da sich alle Fehler beim Aufmaß von Malerarbeiten unmittelbar auf das Portemonnaie einer Vertragspartei auswirken, ist größte Sorgfalt bei dessen Erstellung geboten. Gerne unterstütze ich Sie beim Aufmaß von Malerleistungen und führe Sie beratend durch das Labyrinth aus Zweifel- und Streitfragen.