Das selbständige Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess vorgeschaltet werden kann. Es dient der Prozessbeschleunigung, da es eine relativ rasche Beweiserhebung ermöglicht.
Weiterhin - da es auch ohne anhängigen Rechtsstreit durchgeführt werden kann - erleichtert es unter Umständen auch die außergerichtliche Einigung der Parteien und dient somit auch der Prozessökonomie. Die vermeintlich "unterliegende Partei" wird nach der Beweissicherung entscheiden, ob sie auf einen aufwendigen Bauprozess eventuell verzichtet und in Folge dessen eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Im selbständigen Beweisverfahren kann es nur um Tatsachenfeststellungen gehen.
Entscheidungen mit rechtlicher Wertung können nicht getroffen werden. Allerdings lässt obergerichtliche Rechtsprechung die Ermittlung einer "technischen Verursachungsquote" zu, wenn diese Grundlage von Vergleichsverhandlungen sein kann.