Wird ein Gerichtsgutachten beauftragt sind in der Regel alle außergerichtlichen Bemühungen hinsichtlich einer Einigung gescheitert, und der Streit wird über ein Gericht ausgetragen.
Auf Antrag einer Partei beauftragt das Gericht und nicht die streitenden Parteien einen Gutachter, um die streitgegenständlichen Fragen zu beantworten. Natürlich hat auch beim
Gerichtsgutachten die Formulierung der Fragen einen großen Einfluss auf das Spektrum der möglichen Antworten. Deshalb sind die Parteien gut beraten, die Fragestellung an das Gericht gründlich
zu hinterfragen, ob sie für die Erreichung des Klageziels oder der Klageabwehr geeignet ist. Der Sachverständige hat sich bei der Gutachtenerstellung streng an die Fragestellung, den
sogenannten Beweisbeschluss, zu halten. Bei Gerichtsgutachten werden die beteiligten Parteien sowie deren Rechtsanwälte zum Ortstermin eingeladen.